Firma: Stadtgemeinde Klosterneuburg
Klosterneuburg ist die drittgrößte Stadt in Niederösterreich und liegt eingebettet zwischen der Donau und dem Wienerwald. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg sucht einen Schlosser/Portalbauer, dem mit dem engagierten Team des Referats Technisches Gebäudemanagement und Energie die über 25 gemeindeeigenen Objekte verantwortungsvoll verwaltet und betreut.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, erwartet Sie ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
IHRE AUFGABEN:
- Durchführung von Wartungs- und Prüfpflichten (Türschließeinheiten, Brandschutzbeschläge, Flucht- und Notausgangstüren, Eingangstüren, Fenster)
- Durchführung von Instandsetzungsarbeiten, Fehlerdiagnose sowie Störungs- und Schadensbeseitigung
- Korrektes Führen von Zeit- und Arbeitsunterlagen
IHR PROFIL:
- Abgeschlossene Facharbeiterausbildung vorzugsweise im Metallbau, Portalbau
- Führerschein B
- Selbständige, engagierte, organisierte und verlässliche Arbeitsweise
- Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- Teamfähigkeit
- Freundliches Auftragen im Umgang mit Bürgern
WIR BIETEN IHNEN:
- Vollzeitbeschäftigung
- Abwechslungsreiche Tätigkeiten
- Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
- Versicherung bei der BVAEB
- 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
- Bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 bei abgeschlossener Ausbildung in der Verwendungsgruppe T1 (Technischer Dienst); Bruttomonatsgehalt derzeit mind. EUR 2.808,90.
BEWERBUNG
Ihre schriftliche Bewerbung samt aussagekräftigen Unterlagen und Foto richten Sie bitte bis 20.06.2025 an:
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung
Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsabteilungsleiterin, Frau Mag. Claudia Gelbmann, Tel.: 02243/444 245.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.
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