Geschäftsführer:
Fachliche Voraussetzungen:
Bei reglementierten Gewerben wie der Kfz-Technik:
Meisterprüfung Kfz-Techniker
oder
Befähigungsnachweis gemäß Anlage der Gewerbeordnung (z. B. gleichwertige Ausbildung im EU-Ausland)
oder
HTL-Abschluss + Praxis (wenn laut Gewerbeordnung anerkannt)
Tatsächliche Geschäftsführung:
Der Geschäftsführer muss im Betrieb regelmäßig anwesend sein
Er ist für technisch richtige Durchführung der Arbeiten verantwortlich
Er muss Anweisungen geben können und Kontrollen durchführen