Ständige Vertretung der Föderativen Republik Brasilien Embassy / Permanent Mission of the Federative Republic of Brazil Wien
AUSSCHREIBUNG Nr. 02/2026 zur Anstellung eines/einer Unterstützungsangestellten - für allgemeine Dienstleistungen
1. Aufgaben und Arbeitsbereich
1.1. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird die Stelle eines/einer Unterstützungs angestellten ausgeschrieben, mit zeitlich unbegrenztem Arbeitsvertrag, gemäß österreichischer Arbeitsgesetzgebung, mit Aufgabenbereich Unterstützungs- und allgemeiner Dienstleistungen in der offiziellen Residenz der brasilianischen Botschaft in Wien.
1.2. Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem Unterstützungsdienstleistungen wie: Reinigen der Räumlichkeiten und Einrichtungen der offiziellen Residenz; Unterstützung bei offiziellen Empfängen als Keller/-in, Servierpersonal und beim Empfang; Organisation, Lagerung und Einkauf von Nahrungsmitteln und Getränken; Reinigen und Sauberhalten der Küchenbereiche.
1.2.1. Zu den Events, die von der Botschaft organisiert werden, zählen unter anderem, Empfänge, Cocktailempfänge, Frühstücksempfänge, Mittagessen und Abendessen, usw.
1.2.2. Einige der von der Botschaft organisierten Events können auch außerhalb der offiziellen Residenz stattfinden.
1.3. Die unter Vertrag genommene Kandidatin/ der Kandidat wird vornehmlich für 40 Wochenstunden, von Montag bis Freitag eingestellt.
1.4. Der monatliche Bruttoverdienst der/des Unterstützungsangestellten beträgt EUR 1.974,34 Euro (eintausend neunhundert vierundsiebzig Euro und vierunddreißig Eurocent). Dieser Betrag umfasst die von der österreichischen Gesetzgebung vorgesehenen Sonderzahlungen.Darüber hinaus überreicht die Botschaft monatlich Essensgutscheine im Wert von 20% des Bruttomonatseinkommens.
1.5. Die Botschaft stellt die Arbeitskleidung, die verpflichtend zu tragen ist, zur Verfügung.
2. Bewerbungen
2.1. Bewerbungen für das vorliegende Auswahlverfahren sind möglich für Personen ab 18 Jahren, die die obengenannten Aufgabenbereiche erfüllen und wenigstens einen abgeschlossenen Hauptschulabschluss vorweisen können. Die Kandidaten müssen im Besitz einer ordentlichen Aufenthaltsgenehmigung, sowie einer Arbeitserlaubnis für Österreich sein. Die Beherrschung der deutschen Sprache wird vorausgesetzt, sowie die Beherrschung einer zweiten Sprache, wie Portugiesisch, Englisch oder Spanisch.
2.2. Berufserfahrung wird bevorzugt.
2.3. Interessierte senden an die Verwaltungsabteilung der Botschaft von Brasilien in Wien, Pestalozzigasse 4/2, 1010 Wien, bis zum 11. September 2026, 17:00 Uhr, die folgenden Unterlagen (in einfacher Kopie):
I) Lebenslauf mit Nachweisen, in portugiesischer, deutscher oder englischer Sprache;
II) Kopie eines gültigen Personalausweises mit Foto, (Lichtbildausweis) oder Reisepass;
III) Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate;
IV) Brasilianische oder Nicht-EU Staatsbürger-/innen benötigen den Nachweis über einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich und eine Arbeitsbewilligung für Österreich.
V) Brasilianische Staatsbürger-/innen benötigen außerdem:
a) eine Erklärung, dass sich der Kandidat/ die Kandidatin bewußt ist, dass es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um kein öffentliches Amt handelt, das durch die brasilianische Gesetzgebung geregelt ist;
b) Nachweis über die Einhaltung der Wahlverpflichtung;
c) Erklärung, dass der Kandidat/die Kandidatin kein öffentliches Amt bekleidet und auch kein Gehalt von der brasilianischen Regierung empfängt;
d) für männliche Kandidaten: Nachweis über den in Brasilien abgeleisteten Wehrdienst;
2.4. Vom ausgewählten Kandidaten wird außerdem die Vorlage folgender Dokumente verlangt:
I) Medizinisches Atest, das die physische und mentale Befähigung zur Ausübung der Stelle bestätigt;
II) Bestätigung der Meldung bei der österreichischen Sozialversicherung (oder der Unmöglichkeit der Inskription bei der Selben);
2.5. Dokumente, die nach dem unter Punkt 2.3. Termin eintreffen, werden aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Ebenso werden nur jene Kandidaten zugelassen, die alle in dieser Ausschreibung geforderten Unterlagen vorlegen.
2.6. Die brasilianische Botschaft in Wien wird kein Arbeitsvisum für die ausgeschriebene Stelle beantragen. Kandidaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft müssen über eine Ganztagsarbeitserlaubnis verfügen.
3. Auswahlverfahren
3.1. Das Auswahlverfahren wird von der Auswahlkommission durchgeführt und besteht aus zwei Etappen. 1.) der Prüfung der Lebensläufe, 2.) dem persönlichen Vorstellungsgespräch.
3.2. Bei der Begutachtung der Lebensläufe, wird die Auswahlkommission sich auf folgende Kriterien stützen: Ausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprofil für die Stelle.
3.2.1. Ausbildung (10 Punkte). Zusatzpunkte erhalten jene Kandidaten mit professioneller Ausbildung. Abgelegte Kurse und Zeugnisse werden ebenso positiv bewertet und müssen dokumentiert sein.
3.2.2. Berufserfahrung (10 Punkte). Zusatzpunkte erhalten jene Kandidaten, die Erfahrung in Hotels, Restaurants und Botschaften aufweisen können. Positiv bewertet werden auch einmalige Berufseinsätze, sowie kurz- und langfristige Arbeitsverträge (mit Angaben zum Arbeitgeber). Empfehlungsschreiben werden auch angenommen, müssen aber Informationen zur Kontaktaufnahme enthalten.
3.2.3. Insgesamt werden 10 Punkte vergeben für Kandidaten/-innen die Deutsch (5 Punkte) und eine weitere Sprache (5 Punkte) wie Portugiesisch, Englisch und/oder Spanisch sprechen.
3.3. Die bei der Prüfung der Dokumente ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen werden zum Vorstellungsgespräch geladen, die voraussichtlich am 17. und 18. September 2026 stattfinden werden.
3.4. Während der Vorstellungsgespräche (70 Punkte) werden Aspekte wie Eignung für die Stelle, Organisationsfähigkeit und Befolgung von Anweisungen, Höflichkeit, persönlicher Umgang mit Vorgesetzten und Arbeitskollegen, Wissen bezüglich Hygiene und Reinigung, dem angemessenen Einsatz und der Anwendung von Werkzeug und Reinigungsmaterial, sowie Dienstleistung im Wohnungsbereich beurteilt.
4. Allgemeines
4.1. Jene Kandidaten und Kandidatinnen, die nicht alle wie unter Punkt 2.3. der vorliegenden Ausschreibung beschriebenen Dokumente vorlegen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
4.2. Die Entscheidung der Auswahlkommission wird auf der Website der Botschaft (https://viena.itamaraty.gov.br) bei Abschluss des Auswahlverfahrens verlautbart werden, wahrscheinlich am 21. September 2026.
4.3. Das Ergebnis dieses Auswahlverfahrens bleibt ab der Verlautbarung gerechnet ein Jahr lang gültig.
4.4. Kandidaten/-innen, die das vorliegende Auswahlverfahren bestanden haben, aber nicht aufgenommen wurden, werden gemäß ihrer Reihung, für die in dieser Ausschreibung angebotene Stelle in Evidenz gehalten für die nächste eventuell freiwerdende Stelle.
4.5. Nicht von dieser Ausschreibung erfasste Fälle werden von der Auswahlkommission geregelt.
Sydma Aguiar Damasceno Vorsitzende der Auswahlkommission
06. August 2026