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ab 1. Jänner 1939 geltende "Reichsversicherungsordnung" brachte zwar erstmals auch für die Arbeiter eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung, doch war die gesamte Sozialversicherung durch äußerst unzulängliche Versicherungsleistungen und eine Zersplitterung der Organisation charakterisiert. Die Selbstverwaltung wurde abgeschafft und die Organisation nach deutschem Muster durch das "Führerprinzip" geregelt. Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich bemühte man sich um eine Neuorganisation der Sozialversicherungsträger und stellte als wichtigste Maßnahme die Selbstverwaltung wieder her. Ursprünglich wollte man die Schaffung des neuen Rechts in mehreren Etappen vornehmen, es zeigte sich jedoch bald, dass dies wenig zielführend ist. So erarbeitete das Bundesministerium für soziale Verwaltung den Entwurf eines Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), der auf einer Reihe von Vorschlägen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger basierte.
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