Gleichbehandlungsbeauftragte:r / Stellvertreter:in (m/w/d)

Stadt Graz

Graz - vor 14 T

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  • Arbeitgeber

Gleichbehandlungsbeauftragte:r (für 15 Wochenstunden)
und deren:dessen Stellvertreter:in in der Abteilung für Bildung und Integration

Nach dem Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 - StLGBG 2023 hat die Stadt Graz eine:n Gleichbehandlungsbeauftragte:n und deren:dessen Stellvertreter:in für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen.

* In der Ausübung ihrer:seiner Funktion sind die:der Gleichbehandlungsbeauftragte und deren:dessen Stellvertreter:in an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung (§ 44 Abs 1 StLGBG) der Aufsicht des Gemeinderates. Der Gemeinderat hat das Recht, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung zu informieren.
* Die:der Gleichbehandlungsbeauftragte hat dem Stadtsenat bis zum 31. März jedes dritten Jahres über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Gleichstellung in den drei jeweils vorangegangenen Kalenderjahren zu berichten.

Was erwarten wir uns von Ihnen?

* Nachweisbare Erfahrung in der Vertretung von Personen unter gleichbehandlungs- und gleichstellungsfördernden Gesichtspunkten.
* Erfahrung in thematisch einschlägiger Netzwerkarbeit.
* Guter sprachlicher und schriftlicher Ausdruck und versierter Umgang mit gängigen IT-Instrumenten, Präsentations- und Informationstechniken.

Was bieten wir Ihnen?

* Ein Bruttogehalt von mindestens 1.257 Euro monatlich laut städtischem Gehaltsschema für 15 Wochenstunden; für den Stellvertreter:die Stellvertreterin entsprechend dem Vertretungsausmaß eine Entlohnung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.
* Die 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr plus 3 bzw. 2 weitere Urlaubstage jährlich ab dem 57. bzw. 60. Lebensjahr.
* Für die Funktion der:des Gleichbehandlungsbeauftragten überdies zweijährige Gehaltsvorrückungen, eine Pensionskassenregelung sowie das Klimaticket Steiermark".

Frauenförderung bei der Stadt Graz

Die Grazer Stadtverwaltung arbeitet aktiv an der Gleichstellung von Frauen und Männern. Was tun wir, wenn Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert sind? Dann nehmen wir bei gleicher Eignung so lange bevorzugt Frauen auf, bis das Verhältnis von Männern und Frauen ausgewogen ist.

Diese Aufgabe interessiert Sie?

Dann bewerben Sie sich bitte bis 26. Mai 2024. Hier gehts zur Onlinebewerbung

Führen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung bitte ausdrücklich an, ob Sie sich ausschließlich für die Funktion der:des Gleichbehandlungsbeauftragten oder für die Stellvertretung bewerben oder ob beide Funktionen für Sie in Frage kommen.

Sie haben noch Fragen?

Die Mitarbeiterinnen der Personalentwicklung beantworten diese gerne: Tel. +43 316 872 2580 und 2581.

Für die Stadt Graz:

Der Stadtsenatsreferent für das Personalwesen

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Ein Tipp: Gehe das Stelleninserat nochmals durch, um nichts Wichtiges zu übersehen.

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