Gewinnspielrichtlinien


GEWINNSPIEL – TEILNAHME UND DATENSCHUTZBEDINGUNGEN der jobs.at Recruitment GmbH
Veranstalter
Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist die jobs.at Recruiting GmbH, Am Winterhafen 4, 4020 Linz. 

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt durch das Folgen des jobs.at Instagram-Accounts, Liken des Gewinnspiel-Postings und das Anlegen eines Profils auf jobs.at. Zusätzlich erhält jeder, der den Beitrag in seiner Story teilt, ein weiteres Los.

Durch die Teilnahme erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter von jobs.at und deren Angehörige sind ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel beginnt am 11.06.2024 um 16:00 Uhr und endet am 24.06.2024 um 23:59 Uhr. Teilnahmen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht berücksichtigt. jobs.at behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.

Gewinn, Verständigung und Abwicklung

Es wird ein Tagesticket für das Lido Sounds Festival am 29.06.2024 verlost. Der Gewinner wird per Zufallsprinzip ermittelt und über Social Media benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen, verfällt der Gewinn und ein Ersatzgewinner wird ermittelt. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen.

Social Media

Das Gewinnspiel wird über Instagram veranstaltet und steht in keiner Verbindung zu Instagram, es wird nicht von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Datenschutzbestimmungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmen die Teilnehmer der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu. Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Schlussabstimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.

Die Veranstalterin ist berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und unverzüglich aus wichtigem Grund abzubrechen. Das Gewinnspiel kann auch aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger gesetzlicher Gründe eingestellt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gerichtsstand ist Linz.