OÖ Medienlogistik GmbH
Medienpark 1, 4061 Pasching, ÖsterreichDie OÖ Medienlogistik GmbH wurde am 01.01.2016 als Kooperationsunternehmen der Gesellschafter J. Wimmer GmbH (OÖ Nachrichten) und Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H & Co KG (Krone/Kurier) gegründet. Ziel ist es die Synergien im Bereich Logistik und Vertrieb beider Verlagshäuser für die effiziente Zustellung von Printmedien im Versorgungsgebiet der OÖ ...
Unsere Benefits
Unsere offenen Jobs
-
Direktbewerbungvor 3 T
-
Direktbewerbungvor 3 T
Fragen & Antworten
- Die Zeitungen werden gebündelt an einem vereinbarten Abwurfplatz (z. B. Tankstelle, Einfahrt, …) frühmorgens angeliefert.
- Der Zeitungszusteller holt die Zeitungen dort ab. Auf den Zeitungspaketen findet er einen Lieferschein, auf welchem Zustellinformationen (Zugänge neu zu beliefernder Adressen, Abgänge von Adressen, Reklamationen) aufgedruckt sind.
- Der Zeitungszusteller liefert die Zeitungen an die Adressen, die laut der ihm vorliegenden Adressliste und der auf den Lieferscheinen angedruckten Änderungen zu beliefern sind.
- Die Lieferung der Zeitungen erfolgt an die angeführten Ablageplätze (z.B. Wohnungstür, Zeitungsrolle, Haustür, Briefkasten).
- Die Zustellung muss von Montag bis Samstag bis 6 Uhr früh beendet sein, an Sonn- und Feiertagen bis 7 Uhr.
- Je nach Größe des Zustellgebietes kann man von 1,5 bis 2,5 Stunden ausgehen – der konkrete Zeitaufwand ist abhängig vom Zustellgebiet, von der Zustellmenge sowie davon, wie effizient der Zeitungszusteller die Zustelltätigkeit gestaltet.
- Für die Zustelltätigkeit wird ein erfolgsabhängiges Honorar pro zugestelltem Printmedium/Produkt bezahlt. Die konkrete Höhe des Zustellhonorars ergibt sich aus der Frequenz, der Zustellmenge und dem Zustellgebiet.
- Je nach Größe und Lage des Zustellgebietes benötigt der Zeitungszusteller ein eigenes Kraftfahrzeug.
- ein Mobiltelefon
- sämtliche Betriebsmittel, die zur Vertragserfüllung als notwendig erachtet werden (z.B. PKW, Handy etc.) sind auf eigene Kosten vom Zustellpartner bereit zu stellen.
- Neue Zeitungszusteller können jederzeit mit erfahrenen Zeitungszustellern mitfahren, um das Zustellgebiet kennen zu lernen.
- Der Zeitungszusteller schließt einen Werkvertrag mit dem Auftraggeber ab, der die Basis für selbständige Leistungen darstellt.
- Der Zeitungszusteller ist als Werkvertragnehmer Selbständiger.
- Der Zeitungszusteller muss sich selbst um Sozialversicherungs- und Steuerangelegenheiten kümmern. Ob eine Sozialversicherungs- und/oder Steuerpflicht besteht, kommt auf die jeweiligen persönlichen Verhältnisse an. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Finanzamt und den zuständigen Sozialversicherungsträger.
- Der Werkvertrag kann unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist aufgelöst werden. Zudem kann der Zeitungszusteller den Auftrag zur Zustellung von Produkten jederzeit ablehnen.