Jur. Vizepräsident/Vizepräsidentin (m/w/d)

Österreichisches Patentamt

Wien - vor 14 T

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Jur. Vizepräsidenten/Vizepräsidentin des Österreichischen Patentamtes

Ausschreibung der Funktion
eines:r für den juristischen Bereich zuständigen
Vizepräsidenten/Vizepräsidentin des Österreichischen Patentamtes

Gemäß § 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion eines:r für den juristischen Bereich zuständigen Vizepräsidenten/Vizepräsidentin des Österreichischen Patentamtes ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/7 bzw. v1/5).

Aufgaben und Tätigkeiten:

1. Wahrnehmung der Bereichsverantwortung für den juristischen Bereich gemäß § 58 Abs.2 und 3 Patentgesetz 1970 einschließlich Leitung der Gruppe Marken/Muster und Support des Österreichischen Patentamtes (nationale, innerstaatliche und zwischenstaatliche Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, Legistik, allgemeine rechtliche Grundsatzangelegenheiten, Personal, Budget, IT, hausinterne Infrastruktur);

2. Wahrnehmung der Entscheidungs- und Ergebnisverantwortung für die Gruppe Marken/Muster und Support durch Steuerung dieses Bereichs sowie Mitwirkung an der Steuerung gesamten Patentamts anhand definierter Kenngrößen und Ziele, wie insbesondere optimale Verwendung von Ressourcen sowie eine effiziente und effektive Verwaltungsführung sowie strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung des Marken- und Musterbereichs unter Berücksichtigung der internationalen Ausrichtung des Österreichischen Patentamts, u.a. im Rahmen von bi- und multilateralen Kooperationen sowie eines internationalen best practice" - Ansatzes;

3. Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die Vorstände der Abteilungen der Gruppe Marken/Muster und Support;

4. Stellvertretung des Präsidenten des Patentamtes als Leiter des Österreichischen Patentamtes und als Leiter der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemäß der Geschäftsordnung des Patentamtes.

5. Genehmigung aller End- und Zwischenerledigungen in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes im Bereich der Gruppe Marken/Muster und Support, die der Präsident sich nicht selbst vorbehalten hat bzw. die nicht im Rahmen der Abteilungen der Gruppe erledigt werden können und dürfen und zwar insbesondere auf folgenden Sachgebieten: Innerstaatliche und zwischenstaatliche Angelegenheiten des Marken- und Musterwesens einschließlich Zusammenarbeit mit EUIPO, WIPO und des Ressourcen- und Qualitätsmanagements im Verantwortungsbereich.

Erfordernisse:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis;

2. die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;

3. der erfolgreiche Abschluss eines Universitätsstudiums vorzugsweise auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften;

4. die förmliche Befähigung als rechtskundiges Mitglied des Patentamtes bzw. gleichwertige Kenntnisse.

Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden erwartet:

5. Umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen betreffend die nationalen und internationalen Aufgabengebiete des Patentamtes, insbesondere hinsichtlich der von der Gruppe Marken/Muster und Support zu betreuenden Bereiche (Harmonisierung und Weiterentwicklung des nationalen, europäischen und internationalen Systems des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich Legistik und Rechtsprechung), sowie auf dem Gebiet des Personal- und des Budgetwesens einschließlich des inneren Supports sowie der IT-Angelegenheiten

6. Kenntnis moderner Managementmethoden einschließlich Monitoring der Zielerreichung, wobei die diesbezüglichen Anforderungen an Prüfung und Dienstleistungen im Marken- und Musterbereich sowohl bei hoheitlichen als auch privatwirtschaftlichen Aufgaben in Einklang zu bringen sind und die Leitung von mehreren Führungskräften zu erfolgen hat;

7. Kenntnisse der automatisierten und automationsunterstützen Arbeitsmethoden im Bereich Marke, Muster und Support sowie proaktive Analyse technologischer und gesellschaftlicher Trends und Implementierung neuer Methoden sowohl hinsichtlich der Prozessunterstützung als auch der Analyse des Umfelds; Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Steuerung nach definierten Zielen und Kenngrößen im Ressourcenmanagement sowie in allgemeinen Rechtsangelegenheiten;

8. Fähigkeit zu strategischem Denken, besondere Initiative und Organisationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen; sehr gute verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache, Französischkenntnisse von Vorteil;

9.a. nachgewiesene Eignung zur Menschenführung und zur Motivation von Mitarbeiter:innen, z.B. im Rahmen einer Projektleitung

9.b. zumindest dreijährige Leitungserfahrung, z.B. einer Abteilung oder Gruppe

Die bei den Punkten 5.- 9. angeführten, von den Bewerberinnen/Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit der jeweils gleichen Gewichtung (je 20 %) bei der Eignungsbeurteilung durch die Begutachtungskommission gemäß § 5 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 berücksichtigt, wobei 9.a. mit 15 % und 9.b. mit 5 % gewichtet werden.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt befristet auf die Dauer von fünf Jahren. Weitere befristete Betrauungen sind zulässig.

Gemäß § 5 Absatz 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z.B. in einem Wirtschaftsunternehmen, bei einer Einrichtung der Europäischen Union oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung) erwünscht.

Der Nachweis von Freiwilligentätigkeiten, insbesondere bei Institutionen und Organisationen, die zum begünstigten Empfängerkreis für Zuwendungen gemäß § 4a Abs. 2 bis Abs. 6 Einkommensteuergesetz - EStG 1988 zählen, ist ebenfalls erwünscht.

Sonstiges

Der Monatsbezug richtet sich bei Beamtinnen und Beamten nach der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7, und beträgt monatlich mindestens brutto EUR 11.282,30. Bei Vertragsbediensteten richtet sich das Monatsentgelt nach der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 5 und beträgt monatlich mindestens brutto EUR 10.673,60 (Stand Jänner 2024).

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nur zum Zweck der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet und können für die Dauer eines Jahres in Evidenz gehalten werden. Sofern kein Dienstverhältnis begründet wird, werden Ihre Daten nicht für andere Zwecke weiterverarbeitet.
Sollte ein Dienstverhältnis begründet werden, nehmen Sie zur Kenntnis, dass Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Personalverwaltung und sofern dienstlich erforderlich, auch für andere Zwecke weiterverarbeitet werden können. Weiters nehmen Sie zur Kenntnis, dass folgende personenbezogenen Daten gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt werden: Name, Titel, berufliche Kontaktdaten, Abteilung und Funktion. Die Veröffentlichung erfolgt durch das Patentblatt im Internet auf der Website des Patentamtes.
Nähre Informationen zum Datenschutz im Patentamt und insbesondere Ihren Rechten finden Sie unter www.patentamt.at/datenschutz/.

Bewerbungsunterlagen, Kontaktinformation
Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes sowie - soweit diese nicht bereits beim Patentamt aufliegen - der Nachweise, dass die oben genannten Erfordernisse erfüllt werden, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung beim Büro des Präsidenten des Österreichischen Patentamtes, 1200 Wien, Dresdner Straße 87, per smart bewerben einzubringen). Im Bewerbungsgesuch sind schlüssig die Gründe anzuführen, die den/die Bewerber:in für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen (Motivationsschreiben).

Bewerbungen, denen die erforderlichen Unterlagen nicht beigeschlossen sind, können nicht berücksichtigt werden.

Für die Rechtzeitigkeit der Bewerbung zählt der Zeitpunkt des Einlangens gemäß § 33 Abs. 1 und 2 AVG.

Wien, am 09.04.2024
Der Präsident:

Dr. Stefan Harasek

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