Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen jobs.at Recruiting GmbH (im Folgenden "jobs.at") und Unternehmen und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch jobs.at zugestimmt.
jobs.at veröffentlicht Stellenanzeigen eines Unternehmens im Internet auf der Website von jobs.at sowie in Partner- und Distributionskanälen.
Sämtliche von Unternehmen an jobs.at übergebenen Dokumente beispielsweise Fotos, Videos, Werbeeinschaltungen, Stellenausschreibungen, Logos, Marken etc.
Mitbewerber:Unternehmen und öffentliche Einrichtungen/Körperschaften, die ihre Waren und/oder Dienstleistungen in selben oder ähnlichen Unternehmensgegenständen wie jobs.at anbieten oder deren gesetzlicher Auftrag oder faktische Tätigkeit sich auf diese Sparten erstreckt.
Ein Vertrag kommt zwischen jobs.at und Unternehmen schriftlich oder konkludent bzw. vereinbarungsgemäß durch Leistungserbringung seitens jobs.at zustande. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
Der Vertragspartner ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei jobs.at (sei es schriftlich, per Fax oder per E-Mail) kann der Vertragspartner seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).
jobs.at ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die erworbenen Produkte dürfen nur für eigene Zwecke verwendet werden und nicht gegenüber Dritten beworben oder veräußert werden.
Das Unternehmen stellt Inhalte für die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung selbst oder durch Dritte zur Verfügung. Diese werden von jobs.at gemäß den Bestimmungen dieser AGB eingepflegt und veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich nach Abschluss des Vertrags.
jobs.at ist nicht verpflichtet, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Materialien vor deren Veröffentlichung oder danach zu überprüfen. Daher übernimmt jobs.at keine Haftung für allfällige rechtswidrige Inhalte. Das Unternehmen wird jobs.at schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmens gegen jobs.at geltend gemacht werden.
Das Unternehmen ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter und zulässiger Inhalte und Materialien verantwortlich. Die Veröffentlichung eigener Tracking Codes und interaktiver Elemente in Stellenanzeigen ist unzulässig. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch das Unternehmen entstehen, sind nicht durch jobs.at zu vertreten. Bei der Selbsteingabe einer Stellenanzeige durch das Unternehmen wird diese sofort auf jobs.at veröffentlicht.
jobs.at behält sich das Recht vor, Inhalte nicht zu veröffentlichen beziehungsweise jederzeit zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für jobs.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Verdacht entstehen kann, dass die Veröffentlichung auf jobs.at:
Nach Veröffentlichung von freigegebenen Inhalten sind Änderungswünsche entgeltpflichtig. Geringfügige Änderungen werden im Regelfall entgeltfrei vorgenommen.
jobs.at ist berechtigt, Inserate im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit bei Medien- und Partnerkanälen zu verbreiten und zu verwerten. Die Auswahl bleibt jobs.at vorbehalten.
jobs.at ist nicht verpflichtet, Daten und sonstige Materialien nach Beendigung des Vertrages aufzubewahren.
Stellenanzeigen von Kunden werden nur dann auf jobs.at veröffentlicht, wenn es sich eindeutig um Stellenanzeigen des jeweiligen Kunden handelt.
Jede Stellenanzeige darf nur eine Position bzw. eine dazu passende Stellenbeschreibung beinhalten.
Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, Anzeigen in Entsprechung zum Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten. Dazu gehört auch, das geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.
jobs.at ist berechtigt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Unternehmens auf ihren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von jobs.at zu veranlassen. Eine Verlinkung zu Stellenausschreibungen, welche auf anderen Job-Plattformen veröffentlicht werden, ist ausgeschlossen. Ferner ist jobs.at berechtigt, die Stellenanzeigen auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen.
Sofern die Veröffentlichung von Anzeigen per Linking auf die Firmenwebsite vereinbart wurde, hat jobs.at das Recht, den Quellcode des Inserates auszulesen, zu verarbeiten, abzuändern, zu speichern und unter einer neuen URL anzuzeigen.
Das Unternehmen hat das Recht, bestimmte Veröffentlichungen in begründeten Fällen zu untersagen.
jobs.at behält sich ausdrücklich das Recht vor, jedwede Videos oder Links, die dieser Bestimmung widersprechen, außer Acht zu lassen und nicht in das Stelleninserat zu übernehmen bzw. selbst nach Veröffentlichung zu löschen und den Manipulationsaufwand dem Unternehmer in Rechnung zu stellen.
jobs.at kann auf Aufforderung des Unternehmens Änderungen an den auf jobs.at veröffentlichten Stellenanzeigen während des Veröffentlichungszeitraumes vornehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Unzulässig sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Stellenausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben werden würde und/oder Änderungen, die die Identität des Inhaltes betreffen, insbesondere die Rechtsperson, sodass im Falle einer Änderung nicht mehr der ursprüngliche, sondern ein neuer Arbeitgeber die Dienstleistung in Anspruch nehmen würde.
Für die Dauer der aufrechten Geschäftstätigkeit zwischen den Parteien gemäß dem Punkt Geltungsbereich räumt das Unternehmen jobs.at eine uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an sämtlichen vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien ein. jobs.at ist berechtigt, diese Materialien im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung des Unternehmens und von jobs.at zu verwenden.
Ebenso ist jobs.at zur Erfüllung des Vertragszweckes berechtigt, Materialien des Unternehmens für die weitere Verwendung zu bearbeiten. Die Nutzungsbewilligung des Unternehmens für von jobs.at bearbeitete Inhalte des Unternehmens endet mit Beendigung des entsprechenden Vertrages. Im Fall von kostenlosen Services endet der Vertrag nach schriftlicher Aufforderung durch das Unternehmen.
Das Unternehmen sichert zu, über sämtliche und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die es zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen. Das Unternehmen hält jobs.at diesbezüglich schad- und klaglos und stellt jobs.at von etwaigen Ansprüchen frei.
Sofern das Unternehmen ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert, ist es verpflichtet, dies jobs.at unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sofern sich eine abgebildete oder zitierte Person bei jobs.at mit einem Ersuchen um Löschung oder jemand, der ein Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht behauptet, meldet, wird jobs.at diesen an das Unternehmen weiterverweisen.
jobs.at wird im Sinne von "notice and take down" etwaige rechtswidrige, insbesondere urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte vom Netz nehmen und das Unternehmen von einer Anspruchstellung informieren. jobs.at wird den Anspruchsteller über die Identität des Unternehmens unterrichten.
jobs.at ist berechtigt, sämtliche Werknutzungsbewilligungen bei Übertragung eines Teiles oder des gesamten Unternehmens ohne Einschränkung mit zu übertragen, ohne dass es der Zustimmung des Unternehmens bedarf.
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die es im Rahmen der Geschäftsverbindung mit jobs.at erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.
Die Verwendung der Kontaktdaten eines Bewerbers darf ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Die Verwendung für sonstige Zwecke (Werbung, etc.) ist genauso wie die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder Verwendung durch Dritte untersagt.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und wird jobs.at schad- und klaglos halten und freistellen, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmens gegen jobs.at geltend gemacht werden.
Der Preis wird von jobs.at nicht im Vorhinein festgelegt, und wird iSd § 22 (3) Z 1 Dienstleistungsgesetz auf Anfrage mitgeteilt. Maßgeblich sind ausschließlich die im Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise für den festgelegten Leistungszeitraum.
Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird dem Unternehmen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt. Das Unternehmen erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (§ 11 Abs. 2 UStG) per E-Mail. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge sofort nach Zustellung fällig.
Zahlungen an jobs.at haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von jobs.at namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von jobs.at bekannt gegebenen Konto maßgebend.
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von jobs.at beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.
Sofern jobs.at das Mahnwesen selbst vornimmt, steht jobs.at für jede Mahnung ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 40,00 zu.
Vom Unternehmen geltend gemachte Ansprüche berechtigen dieses nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch das Unternehmen - aus welchen Gründen auch immer - ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. In jedem Fall ist jobs.at nach eigenem freiem Ermessen auch berechtigt, bei (Folge-) Aufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.
Verträge werden entweder auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Monats (einlangend) schriftlich kündigen.
Unentgeltliche Produkte können bis auf Widerruf genutzt werden. Wir behalten uns vor, diese vom Leistungsumfang jederzeit zu ändern bzw. aus dem Produktportfolio zu nehmen.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können jobs.at und Unternehmen die Geschäftsbeziehung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Pflichtverstöße des Unternehmens gegen die AGB und sonstige vertragliche Vereinbarungen sowie die Einstellung der Geschäftsaktivität.
jobs.at gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Stellenausschreibung auf den Partner- und Distributionskanälen von jobs.at. Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.
jobs.at sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Website zu; das Unternehmen ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit (7/24) - auch aufgrund von Wartungsarbeiten an Programmen und Hardware - nicht zugesichert werden kann. jobs.at haftet bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit nicht, insbes. wenn dies auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.
jobs.at haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch jobs.at wird in jedem Fall ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder Personenschäden.
jobs.at haftet nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der auf dem Arbeitgeberprofil dargestellten Inhalte und Informationen.
Das Unternehmen sichert zu, dass durch die Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen verletzt werden. Das Unternehmen wird jobs.at diesbezüglich schad- und klaglos halten und freistellen, sofern von dritter Seite Ansprüche gestellt werden sollten.
Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von jobs.at wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.
Das Unternehmen stimmt zu, dass es von jobs.at bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen von jobs.at per E-Mail, Telefax, sonstigen Kommunikationsmitteln, z.B. in sozialen Medien oder auch per Telefon kontaktiert wird.
Das Unternehmen ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information, per E-Mail an office@jobs.at oder mittels des Abmelde-Links im jeweiligen Newsletter kostenlos zu widerrufen.
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Linz/Donau.
Die für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit dem Unternehmen maßgebliche Sprache ist Deutsch. Fremdsprachliche Urkunden aller Art sind jobs.at auf Verlangen auch in deutschsprachlicher Übersetzung, die von einem gerichtlich beeideten Übersetzer beglaubigt ist, vorzulegen.
Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen Anwendung.
jobs.at ist berechtigt, so lange das Unternehmen keine geänderten Kontaktdaten bekanntgibt, sämtliche Mitteilungen (Erklärungen, Rechnungen, etc.) in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, an die im Rahmen der Geschäftsanbahnung bekanntgegebenen oder verwendeten Kontaktdaten zu richten. Das Unternehmen verpflichtet sich, die von ihm im Rahmen der Geschäftsanbahnung angegebenen oder verwendeten E-Mail-Adressen stets empfangsbereit für Mitteilungen von jobs.at zu halten (im Besonderen die Sicherheitseinstellungen seiner EDV-Anlage entsprechend einzustellen) und diese zumindest täglich abzurufen. Weiters verpflichtet sich das Unternehmen, eine allfällige Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich an jobs.at bekannt zu geben. Per E-Mail versendete Mitteilungen gelten, soweit diese an eine im Sinne dieses Punktes gültige E-Mail-Adresse versandt wurden, als am nächsten Werktag beim Unternehmer zugegangen, soweit dieser nicht beweist, dass ihm die Mitteilung tatsächlich nicht zugegangen ist und hierfür keine Obliegenheitsverletzung seinerseits kausal war.
Mitteilungen des Unternehmers sind an die im Impressum der Unternehmenshomepage von jobs.at (https://www.jobs.at) angeführten Adressen zu richten.
Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform.