AGB für Unternehmen

  1. Präambel

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen jobs.at Recruiting GmbH (im Folgenden “jobs.at”) und einem Unternehmen (im Folgenden „Partner“) und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien.

    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Partners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch jobs.at zugestimmt.

    Diese AGB sind unterteilt in einen „Allgemeinen Teil“ und einen „Besonderen Teil“. Der Allgemeine Teil regelt die grundsätzliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien, der Besondere Teil regelt die einzelnen Produktspezifikationen.

  2. Allgemeiner Teil

    1. Vertragsgegenstand

      jobs.at bietet dem Partner unterschiedliche Produkte zur Auswahl, deren nähere Spezifikationen sich aus den jeweiligen Produktblättern ergeben und einen integrierenden Vertragsbestandteil bilden:

      Stelleninserate: Auf der Webseite sowie in Partner- und Distributionskanälen von jobs.at werden Stelleninserate des Partners veröffentlicht. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass der Partner vorerst nicht genannt wird.

      Talentsuche: jobs.at bietet dem Partner die Möglichkeit, auf die von Kandidat*innen auf der Webseite von jobs.at gespeicherten Daten zuzugreifen und Kandidat*innen direkt zu kontaktieren.

      Employer Branding: jobs.at bietet dem Partner Platz für die Veröffentlichung einer Arbeitgeberpräsentation und unterstützt diese dadurch beim Aufbau einer „Arbeitgebermarke“. Die Produkte und Services von jobs.at können auf aktuellen Endgeräten, Browsern und Betriebssystemen genutzt werden. jobs.at verpflichtet sich jedoch nicht, bestimmte Versionen, Geräte oder Software zu unterstützen. Die Spezifikationen von schnittstellenbasierten Produkten, werden von jobs.at vorgegeben und vor Vertragsabschluss bekannt gemacht.

    2. Vertragsabschluss

      1. Der Vertragsabschluss zwischen dem Partner und jobs.at erfolgt durch ein (freibleibendes) schriftliches Angebot durch jobs.at und Annahme durch den Partner („Auftrag“).

      2. Der Preis wird individuell iSd § 22 (3) Z 1 Dienstleistungsgesetz anhand der Angaben des Partners errechnet und angezeigt bzw. mitgeteilt. Maßgeblich sind ausschließlich die im Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise für den festgelegten Leistungszeitraum.

      3. Der Partner ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei jobs.at kann der Partner seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).

      4. jobs.at ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

      5. Inkludiert der Vertrag eine Veröffentlichung, erfolgt diese nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich auf Begehren des Partners.

    3. Rechte und Pflichten

      1. Die erworbenen Produkte dürfen nur für eigene Zwecke des Partners verwendet und nicht an Dritte veräußert werden. Für den Fall eines Zuwiderhandelns – insbesondere gegen das Verbot der Weiterveräußerung – behält sich jobs.at das Recht vor, eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von € 10.000.- pro Verstoß bei erster Aufforderung einzuheben. Dabei ist jede Weiterveräußerung einer Stellenausschreibung (Inserat) als ein Verstoß zu werten. Darüberhinausgehende höhere Schäden bleiben von dieser Vertragsstrafe unberührt.

      2. Der Partner kann eigene Materialien, etwa Fotos, Videos, Werbeeinschaltungen, Stellenausschreibungen und andere Inhalte, Logos, Marken etc. an jobs.at unter den Voraussetzungen des Punkt 4. dieser AGB übergeben, welche von jobs.at übernommen, bearbeitet und veröffentlicht werden dürfen, jedoch nicht müssen. Der Partner sichert zu, dass durch die Materialien keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzt werden und ist alleine für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter und zulässiger Materialien verantwortlich und haftbar. Die Veröffentlichung eigener Tracking Codes und interaktiver Elemente ist unzulässig. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch den Partner aus diesen Gründen entstehen, sind nicht durch jobs.at zu vertreten.

      3. Materialien, die von Mitbewerbern von jobs.at produziert wurden, sind von einer Veröffentlichung und sonstigen Verwendung durch jobs.at ausgeschlossen. Mitbewerber sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen/Körperschaften, die ihre Dienstleistungen in selben oder ähnlichen Unternehmensgegenständen wie jobs.at anbieten oder deren gesetzlicher Auftrag oder faktische Tätigkeit sich auf diese Sparten erstreckt. Dies gilt vor allem für eine Videointegration solcher Videos, jedoch auch für andere Inhalte, die textliche, bildhafte, kontextuelle oder andere Hinweise auf Mitbewerber enthalten.

      4. Links auf andere externe Webseiten von Dritten, welche nicht ausdrücklich Teil der Vereinbarung zwischen jobs.at und dem Partner sind, können von jobs.at jederzeit und ohne weitere Information entfernt werden.

      5. jobs.at ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Materialien zu prüfen. jobs.at übernimmt keine Haftung, unabhängig der Rechtsgrundlage, etwa für allfällige rechtswidrige Inhalte, Verstöße gegen Nutzungsrechte oder ähnliches. Im Falle der Inanspruchnahme von jobs.at durch Dritte stellt der Partner jobs.at zur Gänze schad- und klaglos.

      6. jobs.at haftet auch nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der dargestellten Materialien, unabhängig davon, ob jobs.at diese selbst erstellt hat oder vom Partner zur Verfügung gestellt bekommen hatte. Im Falle der Inanspruchnahme von jobs.at durch Dritte stellt der Partner jobs.at zur Gänze schad- und klaglos.

      7. jobs.at kann auf Aufforderung des Partners Änderungen an den auf jobs.at veröffentlichten freigegebenen Inhalten während des Veröffentlichungszeitraumes vornehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Nach Veröffentlichung der Inhalte sind Änderungswünsche des Partners entgeltpflichtig.

      8. jobs.at ist berechtigt, Inserate, Arbeitgeberprofile, etc. im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartnern, insbesondere von mit jobs.at verbundenen Unternehmen, zu veröffentlichen. Ferner ist jobs.at berechtigt, die Stelleninserate auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Die Auswahl bleibt jobs.at vorbehalten.

      9. jobs.at ist nicht verpflichtet, Daten und sonstige Materialien nach Beendigung des Vertrages aufzubewahren.

      10. jobs.at wird in dem Fall, dass ein Dritter Ansprüche behauptet, im Sinne von „notice and take down“ bis zur Klärung des Sachverhalts allenfalls rechtswidrige, insbesondere urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte offline stellen. jobs.at ist nicht verpflichtet, den Partner über diese Maßnahme zu informieren. Der Zahlungssanspruch von jobs.at bleibt in diesen Fällen auch bei Offline-Stellung des Inhaltes aufrecht. Stellt sich die Maßnahme als nicht notwendig heraus, wird jobs.at den Vertragszeitraum um den Zeitraum der Offline-Stellung verlängern.

      11. jobs.at ist nach eigenem und freien Ermessen berechtigt, bei Aufträgen eine Vorauskasse als Bedingung für die Leistungserbringung zu stellen

      12. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Datenschutzanfragen seitens betroffener Personen, die sie direkt oder über die andere Vertragspartei erreichen, umgehend zu bearbeiten und fristgerecht entsprechende Maßnahmen zu setzen. Die Maßnahmen sind der anderen Vertragspartei nach Abschluss schriftlich zu bestätigen.

    4. Werknutzungsrechte und geistiges Eigentum

      1. Jedenfalls für die Dauer der aufrechten Geschäftstätigkeit zwischen den Vertragsparteien räumt der Partner jobs.at ein uneingeschränktes Werknutzungsrecht an sämtlichen vom Partner zur Verfügung gestellten Materialien ein. jobs.at ist sowohl berechtigt, diese Materialien im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung des Partners und von jobs.at zu verwenden, aber auch, die Materialien zu bearbeiten. Nach Ende der Geschäftstätigkeit kann der Partner das Werknutzungsrecht widerrufen, worauf jobs.at – wo technisch möglich – den Inhalt entfernen wird. Sofern der Partner sein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert, ist er verpflichtet, jobs.at diesen Umstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

      2. Der Partner garantiert, über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Materialien, die er zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen. Im Falle der Inanspruchnahme von jobs.at durch Dritte stellt der Partner jobs.at zur Gänze schad- und klaglos.

      3. Die Werknutzungsbewilligung des Partners für von jobs.at erstellte oder bearbeitete Inhalte endet mit Beendigung des entsprechenden Vertrages.

      4. Sämtliche Rechte an von jobs.at gestalteten Materialien oder Teilen davon, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Urheber- oder Markenrechte sowie nicht geschützte Erfindungen oder Know-How, und daraus abgeleitete Verwertungsrechte verbleiben zu jedem Zeitpunkt bei jobs.at und schließen das Recht zur Bearbeitung und das Recht zur Verwendung für eigene werbliche Zwecke mit ein.

      5. Umfasst das Produkt von jobs.at Software, erhält der Partner lediglich das Recht, die Software ausschließlich zu eigenen Zwecken im Umfang der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Der Partner darf die von jobs.at zur Verfügung gestellten Dienste oder Software oder Teile davon weder kopieren, noch modifizieren, verkaufen, vertreiben oder vermieten. Darüber hinaus darf der Partner den verwendeten Quellcode nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), extrahieren oder in irgendeiner Weise beschädigen

    5. Geheimhaltungsvereinbarung

      1. Der Partner verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die er im Rahmen der Geschäftsverbindung mit jobs.at erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.

      2. Ebenso bewahren jobs.at und ihre Mitarbeiter*innen Stillschweigen über Informationen des Partners, die unabhängig der Geschäftsbeziehung sind und welche sie, etwa am Ort des Partners, zufällig erfahren.

      3. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeits-schutzrechtlichen Bestimmungen. Abhängig vom Produkt werden die Vertragsparteien hierzu entsprechende Datenschutzvereinbarungen treffen. Im Falle der Inanspruchnahme von jobs.at durch Dritte für Verstöße des Partners stellt der Partner jobs.at zur Gänze schad- und klaglos.

    6. Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen

      1. Für den gemäß Punkt 2.2. dieser AGB festgelegten Preis erfolgt die Rechnungslegung unverzüglich nach Vertragsschluss und wird dem Partner per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt. Der Partner erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (§ 11 Abs. 2 UStG) per E-Mail. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge binnen 14 Tagen nach Zustellung fällig.

      2. Zahlungen an jobs.at haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von jobs.at namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von jobs.at bekannt gegebenen Konto maßgebend.

      3. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart.

      4. Für jede Mahnung verrechnet jobs.at ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 40,00. Darüber hinaus ist der Partner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von jobs.at beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.

      5. Vom Partner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Partner – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig.

      6. Das vereinbarte Entgelt ist auf die vom Partner bei Vertragsabschluss bestimmte Zahlperiode grundsätzlich unveränderlich. Für jeweils neue Zahlperioden ist jobs.at berechtigt (sowohl für die erste neue Zahlperiode als auch für jede weitere), für die Nutzung der Dienste und Leistungen jenes Entgelt zu verrechnen, das am Beginn der jeweiligen Zahlperiode gemäß Produkt- und Preisbeschreibung von jobs.at aktuell gültig ist. Beträgt die Preiserhöhung für eine neue Zahlperiode mehr als 5 % gegenüber dem letzten vereinbarten Preis, ist der Partner berechtigt, das Vertragsverhältnis binnen 14 Tagen nach Beginn der neuen Zahlperiode zu den erhöhten Preisbedingungen (mehr als 5 %) schriftlich mit Wirkung zum Monatsletzten, welcher der Verrechnung des neuen Preises unmittelbar folgt, zu kündigen. Im Fall der Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Partner wegen Preiserhöhung schuldet der Partner jobs.at für den Kündigungszeitraum den zuletzt vor der Preiserhöhung, aus deren Anlass die Vertragsbeendigung erfolgte, gültigen Preis.

    7. Dauer des Vertrages

      1. Verträge werden produktabhängig auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien. Nicht innerhalb des bestimmten Zeitraumes abgerufene Produkte verfallen.

      2. Unabhängig vom Hauptvertrag bleibt der Account des Partners weiterhin aufrecht und kann etwa als Verwaltungstool genutzt werden. Die Nutzung des Accounts bzw unentgeltlicher Produkte ohne Hauptvertrag kann von jobs.at unter Einhaltung einer angemessenen Warnfrist jedoch widerrufen werden. jobs.at behält sich somit vor, den unentgeltlichen Leistungsumfang jederzeit zu ändern bzw. aus dem Produktportfolio zu nehmen.

      3. Jeder Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Wichtige Gründe liegen beispielsweise, nicht abschließend, vor, wenn

        - eine Vertragspartei gegen maßgebliche Bestimmungen dieser AGB verstößt;

        - die Geschäftsaktivität unabhängig der Gründe eingestellt wird;

        - der Partner gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt, insbesondere gegen jene, die die Rechte der Betroffenen berühren (beispielsweise die Nichtdurchführung einer Löschung);

        - der Partner Materialien zur Verfügung stellt, obwohl er keine ausreichenden Werknutzungsrechte darüber innehat.

    8. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung

      1. Trotz größtmöglicher Sorgfalt seitens jobs.at nimmt der Partner zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

      2. jobs.at sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Webseiten zu. Der Partner ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit (24/7) – auch aufgrund von Wartungsarbeiten an Programmen und Hardware – nicht zugesichert werden kann. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von jobs.at wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.

      3. jobs.at haftet nicht bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Webseiten, insbesondere wenn diese auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.

      4. jobs.at haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch jobs.at wird in jedem Fall ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Personenschäden.

    9. Zustimmung zum Erhalt von Werbung

      1. Der Partner stimmt zu, dass er von jobs.at sowie der mit jobs.at im Unternehmensverbund stehenden Unternehmen (karriere.at GmbH, eRecruiter GmbH, hokify GmbH) bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen - insbesondere Online-Stellenmarktportal und damit zusammenhängende Leistungen und Services - per E-Mail, sonstigen Kommunikationsmitteln, z.B. in sozialen Medien oder auch per Telefon, kontaktiert wird.

      2. Der Partner ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information, per E-Mail an office@jobs.at oder mittels des Abmelde-Links im jeweiligen Newsletter zu widerrufen.

    10. Änderungen der AGB und der Leistungen

      1. Änderungen der AGB

        1. jobs.at ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen werden dem Partner mindestens 14 Tage vor ihrem Wirksamkeitsdatum angekündigt.

        2. Änderungen der AGB, die wesentliche Vertragspflichten betreffen, sind nur mit Zustimmung des Partners wirksam. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere: Entgeltberechnung, Entgeltsystematik, Lizenzierung, Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen.

        3. Für Änderungen nach 2.10.1.2 gilt: jobs.at kündigt die Änderung zumindest 28 Tage vor dem vorgesehenen Wirksamkeitsdatum an. Erteilt der Partner innerhalb von 28 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung keinen Widerspruch, gilt seine Zustimmung als erteilt; die Änderung tritt zum in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt in Kraft. jobs.at kann die Wirksamkeit solcher Änderungen alternativ von einer aktiven Zustimmung des Partners abhängig machen. Für den Fall, dass der Partner einer Änderung widerspricht, kann jobs.at entweder den Vertrag zum Wirksamkeitsstichtag der vom Partner abgelehnten Änderung durch Kündigung beenden oder den Vertrag zu den bisherigen zuletzt vor der vom Partner abgelehnten Änderung vereinbarten AGB fortsetzen. jobs.at wird von diesem Wahlrecht ohne unnötigen Aufschub Gebrauch machen. In der Änderungsmitteilung von jobs.at wird der Partner über die wesentlichen Änderungen sowie obige Fristen und die Wirkungen seines Verhaltens informiert.

      2. Änderungen der Leistungen

        1. jobs.at ist berechtigt, geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen sowie Ergänzungen des Produktangebotes vorzunehmen und Leistungen auszutauschen oder zu ändern, sofern diese durch gleichwertige oder annähernd gleichwertige Features oder Leistungen ersetzt werden.

        2. Leistungsänderungen, die eine Änderung wesentlicher Vertragspflichten von jobs.at zulasten des Partners mit sich bringen, sind nur mit Zustimmung des Partners zulässig.

        3. Für Leistungsänderungen nach Z 2.2 gilt Z 1.3 sinngemäß.

      3. Mitteilung und Zustellung

        1. Informationen über AGB-Änderungen und Leistungsänderungen sowie deren Wirksamkeitsdatum werden dem Partner im Account (Verwaltungsportal) mitgeteilt; zusätzlich können Mitteilungen per Post und per elektronischer Post (E-Mail) übermittelt werden.

        2. Der Partner garantiert, dass die Personen (Mitarbeiter, Repräsentanten), die über die Zugangsdaten zu seinem Account verfügen, berechtigt und bevollmächtigt sind, im Account mitgeteilte oder hinterlegte AGB-Änderungen sowie Leistungsänderungen im Namen des Partners freizugeben und anzunehmen.

      4. Verhältnis zu bestehenden Regelungen

        1. Unberührt bleiben die bestehenden Regelungen zur Nutzung des Accounts, zu Mitteilungen und zur Schriftform.

        2. Unentgeltliche Leistungen sowie deren Widerruf oder Änderung gemäß Punkt 7.2 bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

    11. Schlussbestimmungen

      1. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Linz/Donau.

      2. Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen Anwendung.

      3. Die für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit dem Partner maßgebliche Sprache ist Deutsch. Fremdsprachige Urkunden aller Art sind jobs.at auf Verlangen auch in deutschsprachiger Übersetzung, auf Verlangen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer beglaubigt, vorzulegen. Die Kosten dafür trägt der Partner.

      4. Der Partner ist verpflichtet, Änderungen in seinen Kontaktdaten umgehend an jobs.at bekannt zu geben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jobs.at berechtigt, sämtliche Mitteilungen aus diesem Vertragsverhältnis an diese zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten zu richten. Zudem hat er E-Mail-Adressen stets empfangsbereit für Mitteilungen von jobs.at zu halten (im Besonderen die Sicherheitseinstellungen seiner EDV-Anlage entsprechend einzustellen). Mitteilungen, welche an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten gesandt wurden, gelten als zugestellt.

      5. Mitteilungen des Partners sind an die im Impressum der Webseite von jobs.at (https://www.jobs.at) angeführten Adressen zu richten.

      6. Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt.

      7. Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformerfordernis. Sämtliche Erklärungen per E-Mail genügen der Schriftform.

  3. Besonderer Teil

    Produktabhängig gelten für die einzelnen Produkte noch zusätzlich folgende Bestimmungen

    1. Stelleninserate

      jobs.at erstellt nach den Angaben des Partners oder der Partner erstellt über Selbsteingabe ein Stelleninserat. Je nach Produktwahl bietet jobs.at auch die Möglichkeit, Stelleninserate automatisiert über eine Schnittstelle zu importieren. jobs.at bietet auch die Möglichkeit eines Stelleninserats, bei dem der Partner nicht namentlich genannt wird.

      Stelleninserate von Partnern werden nur dann auf jobs.at veröffentlicht, wenn es sich eindeutig (insbesondere im Design) um Stelleninserate des jeweiligen Partners handelt. Bei Personaldienstleistern kann die Veröffentlichung eines Logos des Kunden, für den das Stelleninserat veröffentlich wird, zugekauft werden.

      Jedes Stelleninserat darf nur eine Position bzw. eine dazu passende Stellenbeschreibung beinhalten. Die Inhalte müssen sich auf eine konkrete freie Position oder Tätigkeit beziehen. Personaldienstleister dürfen nur ein Stelleninserat für ein Unternehmen und eine konkrete freie Position oder Tätigkeit verwenden.

      Eine Verlinkung zu Stellenausschreibungen, welche auf anderen Job-Plattformen veröffentlicht werden, ist ausgeschlossen.

      Videodateien des Partners werden ohne zusätzliche Kosten – sofern für die Integration der Videos keine zusätzlichen Leistungen von jobs.at erforderlich sind – in das Stelleninserat des Partners integriert. Sofern für die Integration zusätzliche Leistungen von jobs.at erforderlich sind, werden die Kosten entsprechend dem tatsächlichen Aufwand an den Partner verrechnet.

      Änderungen nach Veröffentlichung des Stelleninserates sind gemäß dieser AGB möglich. Unzulässig sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Stellenausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben werden würde und/oder Änderungen, die die Identität des Inhaltes betreffen, insbesondere die Rechtsperson, sodass im Falle einer Änderung nicht mehr der ursprüngliche, sondern ein neuer Arbeitgeber die Dienstleistung in Anspruch nehmen würde.

      Bei der Veröffentlichung von Stelleninseraten ist der bewerben Button als Bewerbungsmöglichkeit fix integriert und kann wie folgt genutzt werden:

      • durch Verwendung des standardisierten Bewerbungsformulars von jobs.at werden die Bewerbungen durch jobs.at in den bewerber manager des Partners übermittelt;

      • durch Verwendung des standardisierten Bewerbungsformulars von jobs.at werden die Bewerbungen mittels API direkt in ein Bewerbungsmanagement System des Partners übermittelt;

      • Verlinkung direkt auf die vakante Position auf der Unternehmenswebseite des Partners.

      Weitere Empfangsmöglichkeiten können von den Vertragsparteien geprüft werden und stehen dem Partner nach Genehmigung von jobs.at bis auf Widerruf zur Verfügung.

      Der Partner verpflichtet sich insbesondere Anzeigen in Entsprechung zum Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten. Dazu gehört auch, das geltende kollektivvertragliche oä geltende Mindestentgelt bzw. die entgeltliche Mindestgrundlage für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht. Im Falle der Inanspruchnahme von jobs.at durch Dritte für Verstöße des Partners stellt der Partner jobs.at zur Gänze schad- und klaglos.

      jobs.at behält sich das Recht vor, Stelleninserate nicht zu veröffentlichen beziehungsweise jederzeit zu ändern, deaktivieren oder löschen, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für jobs.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

      Dies ist beispielsweise, aber nicht exklusiv, dann der Fall,

      - wenn bei unbeteiligten Nutzern der Verdacht entstehen kann, dass die Veröffentlichung auf jobs.at missbräuchlich ist, also zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck (Bewerbung des Partners als Arbeitgeber o.ä.) erfolgte, oder

      - zu einer Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Webseite führen könnte, oder

      - sonst zu schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Unternehmensinteressen von jobs.at führen könnte.

      Unzulässig ist ferner

      - Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben;

      - Arbeitsangebote für pornografische und erotische Dienstleistungen;

      - Angebote, bei denen Bewerbende ohne die verbindliche Zusicherung einer Anstellung für Produkte oder Veranstaltungen finanziell in Vorleistung gehen müssen;

      - Angebote, bei denen Bewerbende sich ohne direkte Einstellungschance im Vorfeld registrieren oder Weiter- und Fortbildungen besuchen müssen.

      Nimmt jobs.at ein Stelleninserat nach diesem Punkt offline, ist jobs.at nicht zum Ersatz der verstrichenen oder verbleibenden Laufzeit verpflichtet.

      Ein Vertrag ist unbefristet und kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Das Produkt jobs.at Professional und Qualitätssicherung & Customer Success haben stets dieselbe Laufzeit.

      Wurde Bonus Budget, Rabatt oder ähnliches gewährt, so steht ein solches Sonderbudget nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht mehr automatisch zur Verfügung.

      Wird ein Budget im vereinbarten Zeitraum nicht aufgebraucht, so kann es mit Zustimmung von jobs.at in den nächsten unmittelbar auf den Vertrag folgenden Zeitraum mitgenommen werden, wobei das dabei mitgenommene Budget maximal ein Jahr gültig bleibt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

      Im Sinne der herrschenden Datenschutzgesetze ist in dieser Produktform der Partner Verantwortlicher und jobs.at Auftragsverarbeiter iSd DSGVO. Die entsprechende VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.

    2. Inserate über den Online Shop:

      Bei Abschluss des Vertrages über den Online Shop gelten zusätzlich zum Allgemeinen Teil und zum Besonderen Teil Stelleninserate folgende Bestimmungen.

      1. Vertragsabschluss

        1. Für den Vertragsschluss ist es notwendig, dass das Unternehmen über einen registrierten Account im Online Shop verfügt. Mit Registrierung erhält der Partner Zugriff zu einem individuellen Account (business account).

        2. Der Partner wählt im Online Shop die von ihm gewünschten Produkte aus und legt sie in den Warenkorb. Er hat die Rechnungsdaten einzugeben und die Zahlungsmethode zu wählen, bevor er in der Bestellübersicht seine Auswahl überprüfen kann. Anschließend übermittelt der Partner jobs.at ein verbindliches Angebot (im Folgenden „Auftrag“).

        3. Der Vertrag wird finalisiert, wenn jobs.at den Auftrag schriftlich bestätigt (auch per E-Mail) oder das Produkt zur Veröffentlichung freischaltet.

      2. Zahlungsbedingungen

        1. Die Zahlung an jobs.at kann zusätzlich über Kreditkarte, Sofortüberweisung und PayPal erfolgen. Jobs.at wickelt die Zahlungen über den Dienstleister „Stripe“ ab, dem folgend zahlungsrelevanten Daten übermittelt werden: Name, Anschrift, Kontonummer und Bankleitzahl oder Kreditkartennummer, Rechnungsbetrag, Währung und Transaktionsnummer. Nähere Informationen über „Stripe“ stehen unter www.stripe.com zur Verfügung.

        2. Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Abschicken des Auftrages und wird dem Partner per E-Mail zugesandt, nämlich auf jene E-Mail-Adresse und unter Anwendung des Punkt 2.11.4. des Allgemeinen Teils dieser AGB, die der Partner in seinem Account als Rechnungs-E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Der Partner erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (§ 11 Abs. 2 UStG) per E-Mail.

        3. Unter gewissen Voraussetzungen bietet jobs.at die Zahlungsart Kauf auf Rechnung an. Die Voraussetzungen für diese Zahlungsart werden bei den Zahlungsinformationen im Online Shop bekannt gegeben und können jederzeit einseitig von jobs.at geändert werden. Bei einem Kauf auf Rechnung ist diese unabhängig einer abweichenden Vereinbarung im Direktvertrieb ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

        4. jobs.at behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Kauf auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

    3. Arbeitgeberprofil – Employer Branding

      Je nach Produkt bietet jobs.at dem Partner an, Content und Informationen des Partners als Arbeitgeberprofil darzustellen.

      Im Sinne der herrschenden Datenschutzgesetze ist in dieser Produktform der Partner Verantwortlicher und jobs.at Auftragsverarbeiter iSd DSGVO. Die entsprechende VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.

    4. Recruiting Service

      jobs.at bietet ein Bewerber Management System als zusätzliche inkludierte Leistung an. jobs.at behält sich das Recht auf eine Aktivierung sowie das Recht, dass die Weitergabe der Bewerbungen und Bewerberdaten ausschließlich in diesem Tool oder in ein Bewerber Management System des Kunden erfolgt, vor.

      Das Bewerber Management System ist ein Softwaretool zur Online-Verwaltung von Bewerbungen. Bei den verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich um typische Bewerberdaten, insbesondere aber nicht ausschließlich: Vorname, Name, Kontakt- und Adressdaten, Lichtbilder, Lebenslauf, etc. Die jobs.at Recruiting GmbH als Auftragsverarbeiter verarbeitet die vom Partner gespeicherten Bewerberdaten für Maintenance, technische Services der angebotenen Funktionalitäten sowie für die zur Verfügungstellung von anonymisierten statistischen Tools zur Auswertung der Recruiting-Tätigkeiten des Partners. Darüber hinaus behält sich jobs.at das Recht vor, die Daten in anonymisierter Form für eigene Trainingszwecke zu verwenden.

      Personenbezogene Daten werden nicht zu sonstigen Zwecken verwendet und jobs.at ist zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Standards verpflichtet.

      Im Sinne der herrschenden Datenschutzgesetze ist in dieser Produktform der Partner Verantwortlicher und jobs.at Auftragsverarbeiter iSd DSGVO. Die entsprechende VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.