Was ist Saisonarbeit überhaupt?
Saisonarbeit bedeutet: Du arbeitest für einen befristeten Zeitraum, meist in der Sommer- oder Wintersaison, und danach endet das Dienstverhältnis. In der Gastronomie ist das besonders verbreitet – in Skigebieten, an Seen, in Ferienregionen und in Großstädten rund um Veranstaltungssaisons.
Ein Saisonjob ist für viele der einfachste Weg in die Gastronomie. Quereinsteiger:innen, Schüler:innen, Studierende oder Menschen zwischen zwei Jobs nutzen ihn, um schnell Erfahrung zu sammeln und gutes Geld zu verdienen. Oft steckt am Ende der Saison mehr Geld am Konto als erwartet, weil in Spitzenzeiten viele Stunden anfallen.
Ich hab nach dem Schulabschluss nicht gewusst was ich machen will. Die Sommersaison am Wolfgangsee hat mir gezeigt, dass mir die Arbeit mit Gästen echt Spaß macht. Heute arbeite ich das zweite Jahr in Folge im selben Betrieb.
Lisa M., 21 Jahre, Servicekraft aus Oberösterreich
Wo gibt es Saisonjobs in der Gastro?
In Österreich gibt es zwei Hauptsaisons:
Sommersaison (ca. Mai bis Oktober): Seen in Oberösterreich, Salzburg und Kärnten, Tourismusorte in Tirol und der Steiermark, sowie Städte wie Wien, Salzburg und Innsbruck mit starkem Städtetourismus.
Wintersaison (ca. November bis April): Skiregionen in Tirol, Salzburg, Vorarlberg und der Steiermark. Hier sind Köch:innen, Servicekräfte und Barkeeper:innen besonders gefragt.
Wer möchte, kann beide Saisons kombinieren und damit fast das ganze Jahr über in der Gastro arbeiten. Viele Betriebe beschäftigen dieselben Saisonkräfte Jahr für Jahr wieder.
Vertrag und Arbeitszeit: Das gilt seit November 2024
Seit dem neuen Kollektivvertrag ab 1. November 2024 gelten für Saisonkräfte klare Regeln:
Befristeter Vertrag: Ein Saisonvertrag kann bis zu neun Monate laufen. Alles was drüber geht, gilt rechtlich als unbefristetes Dienstverhältnis.
Arbeitszeit: Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. In Spitzenzeiten kann mehr gearbeitet werden, dieser Mehraufwand muss aber über den Durchrechnungszeitraum ausgeglichen werden. Die Höchstarbeitszeit liegt bei 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt über 26 Wochen.
Sechs-Tage-Wochen: In Saisonbetrieben sind sie möglich, müssen aber schriftlich im Vertrag vereinbart sein. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt die Fünf-Tage-Woche.
Wichtig: Alle Überstunden außerhalb der vereinbarten Durchrechnung müssen mit einem Zuschlag von 50 Prozent bezahlt werden.
Als Saisonkraft bist du vollständig sozialversichert – also kranken-, pensions- und unfallversichert. Das gilt ab dem ersten Arbeitstag.
Zwischen zwei Saisonen kannst du dich beim AMS als arbeitslos melden und hast unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass du in der vergangenen Saison mindestens 28 Wochenversicherungspflichtig beschäftigt warst.
Tipp: Melde dich frühzeitig beim AMS an – am besten noch bevor die Saison endet. So entstehen keine Lücken beim Arbeitslosengeld.
Als Saisonkraft bist du vollständig sozialversichert – also kranken-, pensions- und unfallversichert. Das gilt ab dem ersten Arbeitstag.
Zwischen zwei Saisonen kannst du dich beim AMS als arbeitslos melden und hast unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass du in der vergangenen Saison mindestens 28 Wochenversicherungspflichtig beschäftigt warst.
Tipp: Melde dich frühzeitig beim AMS an – am besten noch bevor die Saison endet. So entstehen keine Lücken beim Arbeitslosengeld.
Gehalt und Sonderzahlungen
Das Gehalt richtet sich nach dem Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Je nach Bundesland und Position verdienst du als Saisonkraft zwischen 1.600 und 2.200 Euro brutto pro Monat im Einstieg. Dazu kommen:
Nachtarbeitszuschlag: Für Arbeit zwischen 0 und 6 Uhr morgens gibt es einen gesetzlich geregelten Zuschlag. Er ist gestaffelt nach Uhrzeit und Länge des Nachtdienstes.
Wochenend- und Feiertagszuschläge: Für Arbeit am Wochenende oder an Feiertagen werden zusätzliche Zuschläge bezahlt.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Auch als Saisonkraft hast du Anspruch auf das 13. und 14. Gehalt. Der Anspruch entsteht nach dem ersten Monat des Dienstverhältnisses und wird aliquot berechnet – also anteilig für die Zeit die du gearbeitet hast.
Worauf du beim Vertrag achten solltest
Bevor du unterschreibst, schau dir diese Punkte genau an:
Laufzeit: Ist der Zeitraum der Beschäftigung klar angegeben? Anfang und Ende sollten im Vertrag stehen.
Unterkunft und Verpflegung: Viele Saisonbetriebe bieten Kost und Logis an. Das kann praktisch sein – aber prüfe, ob dafür etwas vom Gehalt abgezogen wird, und wenn ja wie viel.
Probezeit: Seit November 2024 gilt automatisch ein Monat Probezeit. In dieser Zeit kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
Überstundenregelung: Ist schriftlich festgehalten, wie Überstunden abgegolten werden?
Das kannst du mitnehmen
- Du bist als Saisonkraft vollständig sozialversichert und hast Anspruch auf Zuschläge und Sonderzahlungen.
- Sechs-Tage-Wochen und erweiterte Arbeitszeiten sind möglich, müssen aber schriftlich vereinbart sein.
- Zwischen zwei Saisonen kannst du AMS-Leistungen in Anspruch nehmen.
- Unterkunft und Verpflegung sind oft inklusive – aber Konditionen vorher klären.
Hinweis: Die rechtlichen Angaben in diesem Artikel basieren auf dem Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe in der Fassung ab November 2024 bzw. Mai 2025. Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, empfehlen wir bei späterem Lesen eine Überprüfung der aktuellen Rechtslage.
Quellen: WKO – Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe | TPA Steuerberatung – KV-Änderungen 2024 | shoperate.com – KV Gastronomie 2025 | AMS Österreich